Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel des Angeklagten hat Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO).
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