Das Landgericht hat den Angeklagten mit Urteil vom 28. September 1998 wegen sexuellen Mißbrauchs einer widerstandsunfähigen Person zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Urteils mißbrauchte der Angeklagte die schlafende Nebenklägerin, indem er mit ihr den Beischlaf ausübte.
Der Nebenklägerin ist auf ihren Antrag gemäß §
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