Das Landgericht hat die Angeklagten H. und Z. wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt, H. zu sechs Jahren Freiheitsstrafe, Z. zu drei Jahren Jugendstrafe. Die Revision des Angeklagten H. führt mit einer Verfahrensrüge zur umfassenden Aufhebung des Urteils gegen diesen Angeklagten, die Revision des Angeklagten Z. hat mit der Sachrüge einen Teilerfolg zum Strafausspruch.
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