BGH - Beschluß vom 16.12.1994 (2 StR 461/94) - DRsp Nr. 1995/3011
BGH, Beschluß vom 16.12.1994 - Aktenzeichen 2 StR 461/94
DRsp Nr. 1995/3011
1. Die wirksame Rücknahme eines Rechtsmittels führt zu dessen Verlust; eine erneute Wiedereinlegung und ein entsprechender Wiedereinsetzungsantrag sind rechtlich ausgeschlossen.2. Nicht die Ermächtigung zur Rücknahme eines Rechtsmittels bedarf der Form des § 302 Abs. 2StPO, sondern nur deren Nachweis.