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1982
BGH
BGH - Beschluß vom 17.02.1982
3 StR 484/81
Normen:
JGG
§
38
, §
50
Abs.
3
;
Fundstellen:
NStZ 1982, 257
BGH - Beschluß vom 17.02.1982 (3 StR 484/81) - DRsp Nr. 1996/21481
BGH,
Beschluß
vom 17.02.1982
- Aktenzeichen 3 StR 484/81
DRsp Nr. 1996/21481
»Der in einer unterlassenen Beteiligung der Jugendgerichtshilfe liegende Verfahrensverstoß kann mit der Revision geltend gemacht werden.«
Normenkette:
JGG
§
38
, §
50
Abs.
3
;
Fundstellen
NStZ 1982, 257
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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