Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten, der die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts beanstandet, hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg.
Die Kammer hat ihre Überzeugung von der Täterschaft des Beschwerdeführers auch auf eine im Urkundenbeweis "gemäß §
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