Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in 2 Fällen, Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit (Konkursverschleppung) in 2 Fällen, Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht in 2 Fällen, falscher Angaben vor dem Registergericht in 2 Fällen und wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 7 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.
1. Verurteilung wegen falscher Angaben gegenüber dem Registergericht (§§
Das Landgericht hat insoweit festgestellt:
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