I. Das Landgericht hat im Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgelehnt. Die auf eine Verfahrensrüge gestützte Revision der Staatsanwaltschaft hat keinen Erfolg.
Dem Beschuldigten war zur Last gelegt, einige Heustadel, eine Feldscheune und ein landwirtschaftliches Anwesen angezündet und dadurch großen Gebäude- und Inventarschaden verursacht zu haben. Weil der Beschuldigte nicht schuldfähig war und ist, hat die Staatsanwaltschaft im Sicherungsverfahren seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Das Landgericht hat die Unterbringung mangels Tatnachweises abgelehnt.
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