Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in fünfzehn Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Mit seiner Revision beanstandet der Angeklagte das Verfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts.
Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg.
I. Verfahrensvoraussetzungen
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