Das Oberlandesgericht hat den Angeklagten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und den Verfall eines Betrages von einer Million DM angeordnet.
Die auf Verfahrensrügen und die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten bleibt ohne Erfolg.
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