Die Beschwerdeführer, Verteidiger in einem Strafverfahren, wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die sitzungspolizeiliche Verfügung des Strafkammervorsitzenden, der zufolge auch sie vor Betreten des Sitzungssaals nach Waffen und gefährlichen Werkzeugen zu durchsuchen sind.
I.
1. Vor dem Landgericht begann am 19. August 1997 die Hauptverhandlung gegen vier ausländische Staatsangehörige, denen gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt wird. Nach der zugelassenen Anklage sollen die Täter mit unterschiedlichen Tatbeiträgen an der Abwicklung eines Kokaingeschäfts im Kilogrammbereich beteiligt gewesen sein.
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