Die Beschwerde des Angeklagten ... gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 25, vom 8. April 2021, betreffend die Anordnung der Haftfortdauer aus dem Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg vom 14. März 2020, neu gefasst durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 1. April 2020, wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
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