OLG Brandenburg, vom 22.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ss (OWi) 23 Z/10
AG Potsdam, vom 03.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 456 Js 56833/09
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Anfertigung von Lichtbildern anlässlich einer Geschwindigkeitsmessung
BVerfG, Beschluss vom 05.07.2010 - Aktenzeichen 2 BvR 759/10
DRsp Nr. 2010/12912
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1GG in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Anfertigung von Lichtbildern anlässlich einer Geschwindigkeitsmessung
1. Die Heranziehung von § 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1OWiG für die Anfertigung von Bildaufnahmen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wenn der Verdacht eines Verkehrsverstoßes gegeben ist, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.2. Zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch das überwiegende Allgemeininteresse i.R.d. Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei bei Anfertigung von Bildern lediglich von Verdächtigen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.