Auf seinen Antrag ist dem Verteidiger eine verschlüsselte und mit Kopierschutz versehene Kopie sämtlicher in diesem Verfahren angefallenen Audioaufzeichnungen der Telekommunikationsüberwachung und Skype-, WhatsApp- und Viber - Sprach- und Textnachrichten auszuhändigen.
Das Landeskriminalamt hat umfangreiche TKÜ-Daten aufgrund von Überwachungsmaßnahmen generiert und bei der Auswertung beschlagnahmter Computer und des sichergestellten Handy des Angeklagten umfangreiche Skype-Chats und WhatsApp sowie Viber-Nachrichten extrahiert. Diese sind letztlich am 23. Juni 2017 dem Senat auf zwei transportablen Festplatten und zwei CD's jeweils in Kopie zur Verfügung gestellt worden.
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