Entscheidung über zivilrechtlichen Anspruch nur bezüglich der abgeurteilten Tat
BGH, Beschluß vom 28.11.2002 - Aktenzeichen 5 StR 381/02
DRsp Nr. 2002/18667
Entscheidung über zivilrechtlichen Anspruch nur bezüglich der abgeurteilten Tat
Im Adhäsionsverfahren kann eine Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche nur ergehen, wenn diese aus der Tat resultieren, deretwegen der Angeklagte (strafrechtlich) verurteilt wird.
Normenkette:
StPO § 403 § 405 ;
Gründe:
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