Die Sache wird zur Entscheidung über den in einen auf Entnahme von Körperzellen mittels einer Blutprobe zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters mit 17 Merkmalen zwecks Aufnahme des DNA-Identifizierungsmusters in die bei dem Bundeskriminalamt geführte DNA-Kartei umzudeutenden Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 10. Juni 2014 an das Amtsgericht Hamburg, Ermittlungsrichter gegeben.
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