Kein Unterschriftserfordernis bei Revisionseinlegung in einem Anwaltsschriftsatz
BGH, Beschluß vom 17.04.2002 - Aktenzeichen 2 StR 63/02
DRsp Nr. 2002/7143
Kein Unterschriftserfordernis bei Revisionseinlegung in einem Anwaltsschriftsatz
Die Revisionseinlegungsschrift eines Rechtsanwalts bedarf keiner Unterschrift, wenn der Urheber zweifelsfrei zu erkennen ist und deutlich wird, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handelt.