Der Angeklagte T. war Vorsitzender des Vorstands einer Wohnbaugenossenschaft (G. ). Unter Freispruch im übrigen wurde er wegen Untreue in sieben Fällen, sämtlich begangen zum Nachteil der G. , zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte K. war Mitglied des Aufsichtsrats der G. . Er wurde wegen Untreue in drei Fällen, sämtlich gemeinsam mit T. begangen (Fälle III 1 bis 3 der Urteilsgründe), zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Hinsichtlich eines weiteren, beiden Angeklagten zur Last liegenden Vorwurfs wurde das Verfahren durch das Urteil wegen Verjährung eingestellt.
Die Revisionen der Angeklagten sind auf die, von der Revision des Angeklagten T. zu den Fällen III 2 und 3 näher ausgeführte, Sachrüge und eine Reihe von Verfahrensrügen gestützt, die teilweise von beiden Angeklagten identisch erhoben sind.
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