OLG Hamburg - Beschluß vom 15.11.1982 (1 Ss 64/82) - DRsp Nr. 1996/22158
OLG Hamburg, Beschluß vom 15.11.1982 - Aktenzeichen 1 Ss 64/82
DRsp Nr. 1996/22158
»Die von einem Rechtsanwalt in Untervollmacht für den gerichtlich bestellten Verteidiger unterzeichnete Revisionsbegründung ist nicht rechtswirksam, da der bestellte Verteidiger seine Befugnisse nicht durch Untervollmacht auf einen anderen übertragen kann.«