OLG Karlsruhe - Beschluß vom 28.09.1994 (2 VAs 12/94) - DRsp Nr. 1995/3400
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28.09.1994 - Aktenzeichen 2 VAs 12/94
DRsp Nr. 1995/3400
»1. Solange die Durchsicht der bei einer Durchsuchung sichergestellten Geschäftsunterlagen nicht abgeschlossen ist, ist die Durchsuchungsmaßnahme nicht abschließend vollzogen.2. Wendet sich in diesem Verfahrensstadium der Betroffene gegen die angebliche Unvollständigkeit des ihm übergebenen Verzeichnisses der sichergestellten Schriftstücke, ist nicht der - subsidiäre - Rechtsweg über § 23 ff EGGVG eröffnet.«