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1992
Sonstige
OLG
OLG Köln
OLG Köln - Beschluß vom 14.06.1992
164/91 - 181/92 u.a.
Normen:
StPO
§
121
;
Fundstellen:
MDR 1992, 1070
StV 1993, 33
OLG Köln - Beschluß vom 14.06.1992 (164/91 - 181/92 u.a.) - DRsp Nr. 1994/12187
OLG Köln,
Beschluß
vom 14.06.1992
- Aktenzeichen 164/91 - 181/92 u.a.
DRsp Nr. 1994/12187
Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wegen weiterer Ermittlungen aufgrund des Anfangsverdachts im Haftbefehl nicht erhaltener Straftaten ist nicht durch §
121
Abs.
1
StPO
gerechtfertigt und nicht mit Art.
2
Abs.
2
GG
vereinbar.
Normenkette:
StPO
§
121
;
Fundstellen
MDR 1992, 1070
StV 1993, 33
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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