I.
Das Amtsgericht Nürtingen hat den Angeklagten durch Urteil vom 2. Oktober 2001 aus rechtlichen Gründen vom Vorwurf des wiederholten Verstoßes gegen eine Aufenthaltsbeschränkung nach §
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, sich als Asylbewerber mit einer auf den Landkreis E. beschränkten Aufenthaltsgestattung mehrfach ohne behördliche Bewilligung außerhalb des genannten Landkreises, zuletzt in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni 2001 in W. und am 25. Juni 2001 in S. aufgehalten zu haben. Das Amtsgericht hat den Freispruch damit begründet, dass der Angeklagte gemäß §
II.
Die auf die Sachrüge gestützte, zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte (Sprung-)Revision der Staatsanwaltschaft ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht.
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