Das Landgericht hat den Angeklagten S. wegen Anstiftung zum Mord in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, daß seine Schuld besonders schwer ist. Den Angeklagten B. hat es ebenfalls wegen Anstiftung zum Mord in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Die Schwurgerichtskammer ging dabei von folgenden Feststellungen aus:
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