Auf die Revisionen der Angeklagten K. und N. wird
a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte N. unter III. A II 9 der Urteilsgründe wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten N. der Staatskasse zur Last,
b) das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 17. März 2009, soweit es die Angeklagten K. und N. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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