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2003
BGH
BGH - Beschluß vom 05.11.2003
1 StR 368/03
Normen:
StPO
§
238
Abs.
1
;
Fundstellen:
NJW 2004, 239
NStZ 2004, 163
Vorinstanzen:
LG Landshut,
Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden bei der Vernehmung von Zeugen
BGH,
Beschluß
vom 05.11.2003
- Aktenzeichen 1 StR 368/03
DRsp Nr. 2003/15559
Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden bei der Vernehmung von Zeugen
»Zur Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden.«
Normenkette:
StPO
§
238
Abs.
1
;
Gründe:
Ergänzend bemerkt der Senat:
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