Streitig ist zwischen den Beteiligten zunächst, ob ein im Rahmen einer strafprozessualen Durchsuchungsmaßnahme sichergestelltes Notizbuch der Klägerin einem steuerrechtlichen Verwertungsverbot unterliegt. Weiterhin streiten die Beteiligten um die Höhe der im Streitjahr 2008 erzielten Einnahmen der Klägerin aus nichtelbständiger Arbeit.
Die Klägerin wurde 1983 in D in Serbien geboren. Als Schülerin lebte sie mit ihren Eltern und Geschwistern in L im Kreis U. In diesem Ort befand sich auch das Gasthaus S, xxxstr. 4, das zur damaligen Zeit von den Eheleuten J und B S betrieben wurde. Schon als Schülerin war sie für die Eheleute S im Garten und bei der Kinderbetreuung tätig. Es entwickelte sich eine enge Freundschaft. Später verbrachte sie dann nahezu täglich ihre Freizeit in der Gaststätte oder bei der Familie. Auf eigenen Wunsch wurde sie als feste Arbeitskraft in der Küche oder als Kellnerin nahezu täglich eingeplant. Die Gaststätte hat grundsätzlich montags und dienstags geschlossen, auf Nachfrage aber auch an diesen Tagen geöffnet.
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