Umfang der Prüfung einer vorläufigen Unterbringung
OLG Celle, Beschluss vom 23.08.2007 - Aktenzeichen 31 HEs 14/07
DRsp Nr. 2010/9639
Umfang der Prüfung einer vorläufigen Unterbringung
Die Prüfung nach § 126 a Abs. 2 Satz 2 StPO i.d.F. vom 17. Juli 2007 erstreckt sich nicht darauf, ob im Sinne von § 121 Abs. 1StPO die Maßnahme nur aufrecht erhalten werden kann, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen. Die Prüfung erstreckt sich neben den fortdauernden Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung aber auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Beschleunigungsgebot.
Der Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts H. vom 28. August 2006 wird aufgehoben.