Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Hehlerei, versuchten Diebstahls und wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Mit seiner wirksam auf den Strafausspruch beschränkten Revision beanstandet der Angeklagte, daß das Landgericht nach dem Scheitern eines gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßenden "deals" die Strafe rechtsfehlerhaft zugemessen habe.
Das Rechtsmittel hat Erfolg.
1. Nach der zulässig erhobenen Verfahrensrüge ging der Urteilsfindung folgendes in der Sitzungsniederschrift dokumentiertes Prozeßgeschehen voraus:
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