Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Hiergegen wenden sich die Nebenkläger, die Brüder des Tatopfers, mit ihren Revisionen. Sie erstreben die Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes. Die Rechtsmittel führen mit der auf § 338 Nr. 4 StPO gestützten Verfahrensrüge zur Aufhebung des Urteils.
1. Der Rüge liegt folgender Verfahrensgang zugrunde:
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|