Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten
OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.11.2001 - Aktenzeichen 1 Ss 65/01
DRsp Nr. 2005/14282
Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten
»Die Berufung darf nach § 329 Abs. 1StPO nicht verworfen werden, wenn der Angeklagte nicht erschienen ist, weil er sich in anderer Sache in Haft befindet.«