BVerfG - Beschluß vom 11.11.2001 (2 BvR 1151/01)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. 1. Die Auffassung des Bundesgerichtshofs, das Sitzungsprotokoll bilde eine Einheit, so dass die gemäß §§ 272 [...]