Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg.
1. Die geltend gemachte Verletzung von § 74 Abs. 1, § 24 Abs. 1 StPO führt zur Aufhebung des Urteils. Das Landgericht hat das gegen den Sachverständigen F. gerichtete Ablehnungsgesuch zu Unrecht zurückgewiesen. Dem liegt folgender Verfahrensablauf zugrunde:
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