Zeitpunkt der Geltendmachung des Verwertungsverbots hinsichtlich einer Aussage durch den Angeklagten
BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001 - Aktenzeichen 2 St RR 48/01
DRsp Nr. 2001/11177
Zeitpunkt der Geltendmachung des Verwertungsverbots hinsichtlich einer Aussage durch den Angeklagten
»1. Will der Angeklagte ein Verwertungsverbot hinsichtlich einer Aussage geltend machen, die er als Zeuge ohne Belehrung über sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1StPO gemacht hat, muss er der Verwertung in der Hauptverhandlung bis zu dem in § 257StPO genannten Zeitpunkt widersprechen.2. Eine zulässige Revisionsrüge erfordert in einem solchen Fall demzufolge einen Tatsachenvortrag, aus dem sich ergibt, dass der Revisionsführer der Beweiserhebung über die ohne die Belehrung gemachten Angaben rechtzeitig im Sinne des § 257StPO widersprochen hat.«