Verwertungsverbot bei Fortführung der Vernehmung trotz angekündigtem Erscheinen des Verteidigers
BGH, Beschluß vom 11.07.2008 - Aktenzeichen 5 StR 202/08
DRsp Nr. 2008/15262
Verwertungsverbot bei Fortführung der Vernehmung trotz angekündigtem Erscheinen des Verteidigers
Es liegt nahe, dass die Angaben eines Beschuldigten in einer polizeilichen Vernehmung unverwertbar sind, wenn der von ihm benachrichtigte Verteidiger angekündigt hat, in Kürze zu erscheinen.