1. Auf die Beschwerde des Angeklagten M. H. wird der Haftbefehl des Landgerichts F. vom 13.05.2009 - 7 Ns
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
I.
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