I.
Der Angeschuldigte wurde am 7. Februar 2000 in dieser Sache vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 8. Februar 2000 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Hagen vom selben Tage (
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in zehn Fällen unerlaubt Betäubungsmittel erworben und in zwölf Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben, wobei es sich in einem Fall um eine nicht geringe Menge handeln soll.
Wegen der Tatbegehung im Einzelnen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Inhalt des Haftbefehls und der Anklageschrift Bezug genommen.
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