Staatsanwaltschaft...
(Anschrift)
In der Strafsache
gegen ...
wegen ...
Az. ...
beantrage ich, das Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.
Der Nachweis einer Straftat gelingt nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht.
Ausgehend von der Alkoholmessung beruht der Nachweis einer Straftat auf den Angaben meines Mandanten über Art und Umfang der Fahrt bzw. Art und Umfang des vorangegangenen Alkoholgenusses gegenüber dem Polizeibeamten P. Dieser hat im Vermerk über die Kontrolle am ... dargelegt, dass er "sofort nach Öffnen des Fensters deutlichen Alkoholgeruch im Innenraum des Pkw wahrgenommen habe". Deshalb habe er den allein im Fahrzeug befindlichen Fahrer gefragt, "ob er Alkohol getrunken hat".
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|