Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im BerufungsrechtszugBeiordnung eines Pflichtverteidigers nach Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil
OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2017 - Aktenzeichen 1 Ws 411/17
DRsp Nr. 2018/2753
Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im BerufungsrechtszugBeiordnung eines Pflichtverteidigers nach Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil
1.Die Ablehnung eines Antrages auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im Berufungsrechtszug ist gemäß § 304StPO mit der Beschwerde anfechtbar und nicht lediglich mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 238 Abs. 2StPO. Dies gilt mangels rechtskräftigen Abschlusses des Verfahrens auch in den Fällen, in denen das Verfahren gemäß § 153 aStPO vorläufig eingestellt ist.2.
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