Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Januar 2019 mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen.
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