Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten als unzulässig verworfen.
I.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat am 21.04.2009 gegen den Angeklagten Anklage wegen Mordes zum Landgericht - Schwurgericht - Bielefeld erhoben. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, seine Ehefrau am 01.01.2009 aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit dem 01.01.2009 in Untersuchungshaft. Das Hauptverfahren ist am 25.05.2009 eröffnet worden. Die Hauptverhandlung ist terminiert ab dem 28.07.2009.
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