Der Antrag der Antragsteller vom 09. Mai 2019 auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 12. April 2019 (3 Zs 568/19) wird als unzulässig verworfen.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|