Amtsgericht...
(Anschrift)
In der Strafsache
gegen ...
wegen ...,
Az. ...,
wird beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen.
Begründung:
Gemäß § 200 Abs. 1 StPO hat die Anklageschrift den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft enthält keinerlei Angaben, zu welchem Zeitpunkt mein Mandant die ihm zur Last gelegte Straftat begangen haben soll. Damit kann weder das Vorliegen des Verfahrenshindernisses der Verjährung geprüft werden, noch besteht die Möglichkeit des qualifizierten Bestreitens mit Blick auf ein Alibi meines Mandanten zur Tatzeit.
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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