An das Landgericht...
... (Anschrift)
In dem Strafverfahren
gegen
Herrn ...
Az.: ...
wird eine Unterbrechung der Hauptverhandlung beantragt.
Begründung:
§ 257 Abs. 2 StPO räumt dem Verteidiger das Recht ein, sich unmittelbar im Anschluss an eine abgeschlossene Beweiserhebung hierzu zu erklären.
Um dieses Erklärungsrecht sachgerecht wahrnehmen zu können, benötigt die Verteidigung zur Vorbereitung der abzugebenden Verteidigererklärung eine Unterbrechung der Hauptverhandlung; dies vorliegend insbesondere deshalb, weil die Zeugenaussage, auf welche sich die beabsichtigte Erklärung erstreckt, über mehrere Stunden andauerte und zahlreiche Tatsachen geäußert wurden, auf welche sich die Verteidigererklärung erstrecken soll.
Vor diesem Hintergrund ist die Hauptverhandlung antragsgemäß zu unterbrechen.
Rechtsanwalt
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|