Autor: Schößling |
War es auf der Ebene des Ermittlungsverfahrens nicht möglich, eine Erledigung des Strafverfahrens durch Einstellung zu erreichen, ist eine besonders kritische Analyse des Verfahrensstands erforderlich. Denn im Unterschied zum Ermittlungsverfahren geht es jetzt nicht mehr lediglich um die Annahme eines noch unverbindlichen Verdachts "nur" durch die Staatsanwaltschaft. Vielmehr ist mit der Ebene des Gerichts die Sphäre des für die Erkenntnisgewinnung und ggf. eben auch Sanktionsfindung zuständigen Spruchkörpers erreicht.
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