Absehen von der Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen
BayObLG, Urteil vom 27.07.1977 - Aktenzeichen RReg 5 St 138/77
DRsp Nr. 1998/8621
Absehen von der Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen
»Die Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen darf auch dann unterbleiben, wenn anzunehmen ist, daß andernfalls der Zeuge von einem ihm zustehenden Weigerungsrecht Gebrauch machen werde, weil begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß er Repressalien des Beschuldigten ausgesetzt sein würde.«