Die Revision der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 05.10.2021 wird als unbegründet verworfen.
2.Die Staatskasse hat die Kosten des Verfahrens zu tragen einschließlich der der Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen.
I.
Das Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf. hat die Angeklagte am 11.05.2021 vom Vorwurf des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 279 StGB freigesprochen.
Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit Schriftsatz vom 12.05.2021 ein "Rechtsmittel" eingelegt, das beim Amtsgericht am selben Tag eingegangen ist. Dieses Rechtsmittel wurde als Berufung weitergeführt und mit Schreiben vom 28.07.2021 begründet.
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