Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
Aus der Sicht eines vernünftigen Angeklagten vermittelt ein Sachverständiger, der während laufender Hauptverhandlung (ein-)schläft, den Eindruck, er "nehme das Verfahren nicht hinreichend ernst", so dass ein hierauf gestützter Befangenheitsantrag Erfolg haben wird (LG Aurich, Beschl. v. 20.05.2019 - 13 KLs |
Entsprechendes gilt auch für andere Prozessbeteiligte, die wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können. |
Sachverhalt
Gegen den Angeklagten wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor der großen Jugendkammer verhandelt.
Während der Einvernahme eines Zeugen schläft der Sachverständige zeitweise. Der Angeklagte lehnt ihn daraufhin wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. In seiner Stellungnahme verweist der Sachverständige auf eine akute Müdigkeitsphase sowie eine Atemwegserkrankung; überdies entschuldigt er sich bei dem Angeklagten.
Hat das Befangenheitsgesuch Erfolg?
Lösung
Der Befangenheitsantrag des Angeklagten ist begründet.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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