Das Landgericht hat den Angeklagten "wegen Vergewaltigung sowie wegen sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
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