Gebühren des Verteidigers für die Beratung im Rahmen der Einziehung und ähnlicher Rechtsfolgen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.2007 - Aktenzeichen 3 Ws 267/07
DRsp Nr. 2008/14115
Gebühren des Verteidigers für die Beratung im Rahmen der Einziehung und ähnlicher Rechtsfolgen
Für seine nach Aktenlage gebotene Beratung des Beschuldigten, die sich auf Einziehung und ihr gleichstehende Rechtsfolgen bezieht, steht dem Verteidiger eine als Wertgebühr ausgestaltete Verfahrensgebühr zu. Die für die Wertgebühr maßgebende Höhe der Einziehungs- bzw. Verfallsanordnung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Beratung erkennbaren Anhaltspunkten in der Verfahrensakte.