Der Verurteilte wurde am 13. Januar 1989 vom Landgericht Kiel (rechtskräftig) zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Außerdem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Reihenfolge der Vollstreckung ergibt sich aus § 67 Abs. 1 StGB.
Aufgrund eines vorläufigen Aufnahmeersuchens vom 17. Januar 1989 der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der bis dahin im Landeskrankenhaus Neustadt (bis zur Rechtskraft des Urteils nach §
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|